Neue Lockerungen während der Corona-Pandemie

Die 10 qm Regelung zur Berechnung der HöchstteilnehmerInnenzahl für Gottesdienste entfällt. Weiterhin ist aber das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, zu beachten.

Die zeitliche Begrenzung der Gottesdienste auf maximal 60 Minuten ist aufgehoben.

Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Künftig ist sicherzustellen, dass Infektionsketten für die Dauer eines Monats (statt bisher 21 Tage) rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Außerdem ist im Fall von Infektionen zur Kontaktnachverfolgung die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt verpflichtend.

Die Anmeldung zum Freitagsgebet ist nun auf unsere Webseite über diesen Link möglich.