Zakat-Ul-Fitr Ramadan


Diese Zakat dient der Reinigung des Fastens und zum Ausgleich der Verfehlung während des heiligen Monats Ramadan. Es stehen Ihnen drei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

I – In die Zakat-Ul-Fitr-Spendenbox persönlich in der Masjid

II – Banküberweisung:

IBAN:DE18 5855 0130 0000 9831 48
Bitte gebe Sie “FITR” als Verwendungszweck.

III – Paypal

1. Per Klick auf den folgenden Link Zakat-Ul-Fitr via PayPal.Me
2. Sie werden auf die Paypal-Seite von Islamisches Kulturzentrum Trier e.V. weitergeleitet. Dort geben Sie den Betrag ein und klicken auf weiter.
3. Loggen Sie sich in Ihr Paypal Konto ein.
4. Geben Sie nun unter “Mitteilung” als Verwendungszweck “FITR” ein und überprüfen Sie noch einmal alle Angaben

Zakat-Ul-Fitr via PayPal.Me

Ab heute neue Anordnung für unsere Moschee

Salamu Aleikum liebe Geschwister im Islam,

ab heute gilt eine neue Anordnung für unsere Moschee. Folgende Regeln sind neu:

  1. Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Moschee auch beim Betreten und Verlassen der Moschee!
  2. Zwischen beiden Predigten/Khutbas muss eine Pause von mindestens eine Stunde eingehalten werden. Es bedeutet, dass unser erstes Freitagsgebet zur Dhuhr Zeit startet und nur 20 Minuten dauern kann. Daraufhin folgt eine Pause von 1 Stunde, dann startet das zweite Freitagsgebet, das auch 20 Minuten dauern wird. Die Teilnehmeranzahl ist auf 100 limitiert.

Bitte habt Verständnis, dass der Imam nicht in der Lage sein wird, komplexe Themen in den 20 Minuten ausführlich zu behandeln.
Bitte beachtet auch, dass das Asr-Gebet ab sofort 15 Minuten nach Adhan stattfindet.
Wir bitten um Verständnis und Unterstützung, damit diese Regeln streng eingehalten werden.

Wir sind entsetzt # Trierblutet

Wir Mitglieder vom islamischen Kulturzentrum Trier e.V sind über die schreckliche Tat, die sich in unserer so friedlichen Stadt ereignet hat, entsetzt. Wir verabscheuen und verurteilen jede Art von Gewalt auf unschuldige Menschen, egal von wem, egal mit welchem Motiv sie verübt wird. Wir wünschen den verletzten eine schnelle Genesung und den Angehörigen der Opfer viel Kraft und Geduld bei der Überwindung dieser Prüfung. “Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen”, Koran 65:7

Neue Lockerungen während der Corona-Pandemie

Die 10 qm Regelung zur Berechnung der HöchstteilnehmerInnenzahl für Gottesdienste entfällt. Weiterhin ist aber das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, zu beachten.

Die zeitliche Begrenzung der Gottesdienste auf maximal 60 Minuten ist aufgehoben.

Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Künftig ist sicherzustellen, dass Infektionsketten für die Dauer eines Monats (statt bisher 21 Tage) rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Außerdem ist im Fall von Infektionen zur Kontaktnachverfolgung die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt verpflichtend.

Die Anmeldung zum Freitagsgebet ist nun auf unsere Webseite über diesen Link möglich.

Massnahmen zur Wiedereröffnung der Moschee ab dem 05. Mai


Wir freuen uns, dich in unsere Moschee wieder zu begrüßen. Die folgenden Maßnahmen sind zu beachten:

• Die Moschee wird nur zu den 5 Gebetszeiten geöffnet.
• Die Moschee wird weder zum Freitagsgebet noch zum Tarawih-Gebet geöffnet.
• Der Zugang wird für maximal 20 Personen gewährt.
• Um den Mindestabstand von 2 Meter zwischen den Betenden sicherzustellen, wurden Stellen markiert, an der jeder Betende stehen darf.
• Am Eingang nimmt eine Person folgende Daten der Betenden auf:

Name
Vorname
Telefonnummer
Datum
und um welches Gebet es sich handelt

• Der Zutritt ist nur mit Gesichtsmasken (Mund und Nase müssen bedeckt werden).
• Jeder Betende muss seinen eigenen Gebetsteppich mitbringen.
• Am Eingang muss jeder Betende seine Hände desinfizieren. Ein Desinfektionsspender steht am Eingang zur Verfügung.
• Vor dem Eingang sind Stellen markiert, die den nötigen Abstand sicherstellen, falls sich vor dem Eingang eine Warteschlange bildet.
• Wir bitten eindringlich die Gebetswaschung zuhause zu verrichten.
• Hinweis: Die ersten 20 Personen dürfen die Moschee für das Gebet betreten.

Falls es dazu kommen sollte, dass die Personenanzahl von 20 Leuten für ein bestimmtes Gebet übersteigt, dann werden die Kontaktdaten der Betreffenden aufgenommen.
Diese werden dann per WhatsApp kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass sie beim nächsten Gebet zu den ersten 20 Personen gehören.

Beispiel:

30 Personen möchten das Abendgebet in der Moschee verrichten. Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen können nur 20 Personen die Moschee betreten.
Die Kontaktdaten der verbleibenden 10 Personen werden aufgenommen und informiert, dass diese beim nächsten Gebet zu den ersten 20 gehören.

Ministerpräsidentin RLP | Malu Dreyer zum Fastenmonat Ramadan

Ministerpräsidentin Malu Dreyer wünscht den Muslimen und Musliminnen in Rheinland-Pfalz einen gesegneten Fastenmonat Ramadan.